1-Zimmer Wohnung als Kapitalanlage in Quickborn

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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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externe Objnr1214
StatusAktiv
Betreuer14
NutzungsartAnlage
VermarktungsartKauf
ObjektartWohnung
ObjekttypHochparterre
PLZ25451
OrtQuickborn
StraßeRotdornweg
Hausnummer42
LandDeutschland
Wohnfläche47 m²
Anzahl Zimmer1
Anzahl Badezimmer1
Anzahl Stellplätze1
Vermietbare Fläche47 m²
BefeuerungGas
Stellplätze1 Tiefgaragenstellplatz
StellplatzartTiefgarage
Kaufpreis139.000 €
Hausgeld249 €
Innen-Provision3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Außen-Provision3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Währung
mtl. Mieteinnahmen (Ist)350 €
externe Objnr1214 StatusAktiv
Betreuer14 NutzungsartAnlage
VermarktungsartKauf ObjektartWohnung
ObjekttypHochparterre PLZ25451
OrtQuickborn StraßeRotdornweg
Hausnummer42 LandDeutschland
Wohnfläche47 m² Anzahl Zimmer1
Anzahl Badezimmer1 Anzahl Stellplätze1
Vermietbare Fläche47 m² BefeuerungGas
Stellplätze1 Tiefgaragenstellplatz StellplatzartTiefgarage
Kaufpreis139.000 € Hausgeld249 €
Innen-Provision3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer Außen-Provision3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Währung mtl. Mieteinnahmen (Ist)350 €
Objektbeschreibung: Die hier zum Kauf angebotene Eigentumswohnung befindet sich zentral gelegen in Quickborn.
In der gepflegten Wohnanlage verteilen sich insgesamt 71 Wohnungen, welche im Jahr 1973 errichtet worden sind.
Die Wohnanlage verfügt über einen Fahrstuhl und auch eine Gemeinschaftswaschküche mit Münzautomat ist vorhanden.
Energieausweis:
Baujahr1973
EnergieausweisVerbrauchsausweis
Endenergieverbrauch68,9 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis15.10.2028
Baujahr lt. Energieausweis1973
wesentlicher EnergieträgerGas
Lage: Quickborn besticht durch seine Lage. Nur ca. 20 km von Hamburg entfernt gehört die Stadt zum Kreis Pinneberg.
Quickborn hat ca. 21.000 Einwohner, welche sich auf eine gute Infrastruktur und Nahversorgung verlassen können.

Für die sommerliche Freizeitgestaltung dient in der Quickborner Badesaison unter anderem das Freibad der Stadt. ,

Natürlich verfügt Quickborn auch über zahlreiche Ärzte, Supermärkte, Drogerien und Restaurants.
Auch Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen sind in Quickborn in ausreichender Zahl vorhanden.

Quickborn iegt verkehrsgünstig an der Autobahn A7, die Deutschland von der dänischen bis zur österreichischen Grenze durchquert. Im ÖPNV gehört Quickborn zum Hamburger Verkehrsverbund. Neben diversen Buslinien sorgen die AKN- Bahnlinien A1 und A2 für Anbindungen an die Hansestadt Hamburg und an andere Kommunen in der Umgebung.
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Ausstattung: Die Wohnung verfügt über ca. 47,5 Quadratmeter Wohnfläche und befindet sich im Hochparterre.
Ausgestattet ist die Wohnung mit einem Badezimmer und einer Einbauküche.
Die gemütliche Loggia lässt viel Tageslicht in die Räumlichkeiten.

Die Wohnung ist ungekündigt vermietet. Die jährlichen Nettoeinnahmen betragen 4.860,00 € p.a.
Das monatliche Hausgeld beträgt zur Zeit 233,00 € in welchem schon die Zuführung zur Erhaltungsrücklage in Höhe von 40,38 € beinhaltet ist.

Das Angebot beinhalten auch einen Tiefgaragenstellplatz.
Dieser ist separat vermietete und die jährlichen Nettoeinnahmen betragen 420,00 € p.a.
Sonstiges: Weitere regionale Immobilien, sowie Investmentprojekte finden Sie auf unserer Homepage unter:

www.pump-immobilien.de


Wichtiger Hinweis:

Wir haben einen provisionspflichtigen Vertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen (§656c BGB)

Um die Privatsphäre unseres Auftraggebers zu schützen bitten wir vom Betreten des Grundstücks ohne Begleitung durch uns als Betreuer des Objektes abzusehen.

Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen und individuelle Termine zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, sowie eine Rückrufnummer an, über die wir Sie tagsüber und in den Abendstunden erreichen können.

Haftung:

Die in diesem Exposé enthaltenen Informationen stammen vom Verkäufer. Der Inhalt des Exposé wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben gegenüber dem Erwerber erfolgt nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dies gilt auch für die Verletzung evtl. Aufklärungs- oder Hinweispflichten.
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